Wir bieten psychosoziale Beratung auf Empfehlung des Jobcenters an.

Die psychosoziale Beratung nach §16 Abs. 2 SGB II richtet sich an erwerbslose Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit (Bezug von Hartz IV ), die auf Grund psychischer Belastungen momentan nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können.

Uns ist wichtig:

  • die persönlichen Ressourcen zu wecken oder zu aktivieren und Stabilisierungs- und Bewältigungskompetenzen zu fördern.
  • die sozialen Kompetenzen in Familie und Erziehung zu stärken
  • Paare in Beziehungsfragen zu beraten
  • Klienten psychosozial für den Wiedereinstieg in den Beruf vorzubereiten
  • Hilfestellung zu geben für eine eventuell notwendige Überleitung in eine von der Krankenkasse gestützte Therapie, für einen Aufenthalt in einer Tagesklinik, bzw. eine stationäre Behandlung.

Das Jobcenter stellt einen Beratungsschein aus und übernimmt die Kosten für bis zu 19 Beratungsstunden.


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